
Kontakt
BG Unfallklink Duisburg
0203 / 7688 - 1
Großenbaumer Allee 250
47249 Duisburg
Fax: 0203 / 7688 - 442101
E-Mail: info(at)bgu-duisburg.de

Welche Unterlagen muss der Einweiser dem Patienten/der Patientin mitgeben
Kassenpatienten, die uns von niedergelassenen Ärzten zugewiesen werden sollten folgendes mitbringen:
Unfallchirurgie: (Ermächtigung Dr. Böhm)
- Gültige Überweisung an die Chirurgie von einem Orthopäden oder Chirurgen.
- Fragestellung des einweisenden Arztes oder Mit- und Weiterbehandlung.
- Eingeschränkte Behandlungsmöglichkeit bei Überweisung zur Konsiliaruntersuchung.
Handchirurgie: (Ermächtigung Dr. Jostkleigrewe)
- Gültiger Überweisungsschein, auf diesem muss „Konsiliaruntersuchung“ angekreuzt sein
- Bei geplanter Wiedervorstellung muss ein zweiter Überweisungsschein zur Mit- und Weiterbehandlung mitgebracht werden.
- Bei bestimmten Diagnosen (z. B. Zustand nach Verbrennung) kann sofort ein Mit- und Weiterbehandlungsschein akzeptiert werden.
Orthopädie: (Ermächtigung Dr. Brach)
- Gültiger Überweisungsschein vom Orthopäden zur Orthopädie bei der ersten Vorstellung zur Mit- und Weiterbehandlung.
- Ist dieser nur zur Konsiliaruntersuchung ausgestellt, kann ein zweiter Überweisungsschein auch vom Hausarzt ausgestellt werden, wenn z. B. eine PRT geplant ist.
Arthroskopie: (Ermächtigung Dr. Schoepp)
Gleiches Vorgehen wie Ermächtigung Dr. Böhm.
Osteitis-Sprechstunde: (Ermächtigung Dr. Glombitza)
Gleiches Vorgehen wie Ermächtigung Dr. Böhm.
WSB-Sprechstunde Dr. Halfmann:
Ermächtigung über Dr. Böhm
Vorstationäre Sprechstunde:
- Gültiger Überweisungsschein / Einweisung zur geplanten stationären Behandlung.
Ambulante Operationen (AOC):
- Weiterer, 2. Überweisungsschein zur Mit- und Weiterbehandlung für die geplante OP.
- Sollte ein stationärer Einweisungsschein vorliegen, kann auch dieser für die ambulante OP angenommen werden.
BG-Patienten:
- Berichte vom Vorbehandler (D-Bericht)
- Anschreiben mit Fragestellung
- gegebenenfalls Röntgenaufnahmen und MRT
Stand: 7. Mai 2012
