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Informationen für Einweiser

Welche Unterlagen muss der Einweiser dem Patienten/der Patientin mitgeben

Kassenpatienten, die uns von niedergelassenen Ärzten zugewiesen werden sollten folgendes mitbringen:

Unfallchirurgie: (Ermächtigung Dr. Böhm)

  • Gültige Überweisung an die Chirurgie von einem Orthopäden oder Chirurgen.
  • Fragestellung des einweisenden Arztes oder Mit- und Weiterbehandlung.
  • Eingeschränkte Behandlungsmöglichkeit bei Überweisung zur Konsiliaruntersuchung.

Handchirurgie: (Ermächtigung Dr. Jostkleigrewe)

  • Gültiger Überweisungsschein, auf diesem muss „Konsiliaruntersuchung“ angekreuzt sein
  • Bei geplanter Wiedervorstellung muss ein zweiter Überweisungsschein zur Mit- und Weiterbehandlung mitgebracht werden.
  • Bei bestimmten Diagnosen (z. B. Zustand nach Verbrennung) kann sofort ein Mit- und Weiterbehandlungsschein akzeptiert werden.

Orthopädie: (Ermächtigung Dr. Brach)

  • Gültiger Überweisungsschein vom Orthopäden zur Orthopädie bei der ersten Vorstellung zur Mit- und Weiterbehandlung.
  • Ist dieser nur zur Konsiliaruntersuchung ausgestellt, kann ein zweiter Überweisungsschein auch vom Hausarzt ausgestellt werden, wenn z. B. eine PRT geplant ist.

Arthroskopie: (Ermächtigung Dr. Schoepp)
Gleiches Vorgehen wie Ermächtigung Dr. Böhm.

Osteitis-Sprechstunde: (Ermächtigung Dr. Glombitza)
Gleiches Vorgehen wie Ermächtigung Dr. Böhm.

WSB-Sprechstunde Dr. Halfmann:
Ermächtigung über Dr. Böhm

Vorstationäre Sprechstunde:

  • Gültiger Überweisungsschein / Einweisung zur geplanten stationären Behandlung.

Ambulante Operationen (AOC):

  • Weiterer, 2. Überweisungsschein zur Mit- und Weiterbehandlung für die geplante OP.
  • Sollte ein stationärer Einweisungsschein vorliegen, kann auch dieser für die ambulante OP angenommen werden.

BG-Patienten:

  • Berichte vom Vorbehandler (D-Bericht)
  • Anschreiben mit Fragestellung
  • gegebenenfalls Röntgenaufnahmen und MRT

Stand:  7. Mai 2012