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Aufnahme

Aufnahme

Die Patientenaufnahme für stationäre Patienten befindet sich im Erdgeschoss neben dem Haupteingang.

Bitte denken Sie an

  • Ihre gültige Krankenversichertenkarte
  • Ihren gültigen Personalausweis
  • den Einweisungsschein Ihres Beleg-/Hausarztes
  • Röntgenbilder und weitere ärztliche Unterlagen von früheren Behandlungen

Bei der stationären Aufnahme schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit dem Krankenhaus ab. Diesem Vertrag liegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und der Pflegekostentarif zugrunde, die Sie in Kurzform auf dem Aufnahmeantrag finden.

Mit Hilfe Ihrer Krankenversichertenkarte, des Einweisungsscheins und natürlich Ihren eigenen Angaben werden Ihre persönlichen Daten in unser Computersystem aufgenommen und Sie erhalten Ihre persönliche Patientennummer. Alle Angaben unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes. Sie können sicher sein, dass wir Ihre Daten streng vertraulich
 behandeln.

Für den Aufenthalt auf der Station benötigen Sie u.a. Hygieneartikel, persönliche Kleidungsstücke sowie persönliche Hilfs- und Fortbewegungsmittel. Nicht mitbringen sollten Sie größere Geldbeträge, Wertgegenstände und Schmuck sowie Mobiltelefone.

Am Tag der Entlassung bitten wir Sie, Ihr Zimmer möglichst bis 10:00 Uhr zu verlassen. Denken Sie daran, sich an der Kasse abzumelden und ggf. Ihre Telefonkarte zu entwerten. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter in der stationären Aufnahme, wenn Ihnen etwas unklar ist.

Eigenbeteiligung

Durch gesetzliche Regelung sind alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen zur Zuzahlung bei der Krankenhausbehandlung
 verpflichtet; insgesamt für 28 Tage während eines Kalenderjahres. Die Zuzahlung beträgt derzeit 10 € pro Kalendertag. Wir leiten die erhaltenen Zuzahlungen an die Krankenkasse weiter. Bitte entrichten Sie diesen Zahlungsbeitrag spätestens an Ihrem Entlassungstag an unserer Kasse. Hier haben Sie die Möglichkeit, mit EC-Karte oder bar zu bezahlen.

Sofern Sie im laufenden Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung geleistet haben, informieren Sie bitte unsere Mitarbeiter an der Kasse darüber.

Die Zahlungspflicht besteht nicht

  • für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • bei Arbeitsunfällen,
  • bei KVB-Versicherten, Postbeamten, Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden,
  • für Kriegsopfer, die unmittelbar aus dem Bundesverordnungsgesetz einen Anspruch auf Heil- und Krankenhausbehandlung haben.

Leistungen und Kosten

Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ist mit der Zusage der Kostenübernahme die so genannte „Regelleistung“ abgedeckt. Diese umfasst die Verpflegung, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, die Pflege und alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungsformen einschließlich der ärztlichen Leistungen.

Wenn Sie nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind und keine direkte Abrechnung mit einer privaten Krankenversicherung erfolgen kann, werden die Kosten direkt mit Ihnen abgerechnet. In diesem Fall müssen wir um eine Vorauszahlung bitten.

Wahlleistungen

Sie haben die Möglichkeit, neben den Regelleistungen folgende Wahlleistungen schriftlich mit dem Krankenhaus zu vereinbaren:

  • Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer
  • Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer
  • Aufnahme einer Begleitperson mit Unterkunft, mit oder ohne Verpflegung
  • Behandlung durch den Chefarzt der jeweiligen Abteilung

Für diese Zusatzleistungen sind Sie selbsterstattungspflichtig und die Regulierung mit Ihrer Krankenkasse/Zusatzversicherung bleibt Ihnen überlassen.

Stand:  5. Oktober 2011