
Prof. Dr. med. Christoph Maier
Tel.: 0203 / 7688 - 3471
Fax: 0203 / 7688 - 443471
E-Mail: schmerzmedizin(at)bgu-duisburg.de

Dr. med. Mike Papenhoff
Tel.: 0203 / 7688 - 3471
Fax: 0203 / 7688 - 443471
E-Mail: schmerzmedizin(at)bgu-duisburg.de
Informationsbroschüre "Schmerzmedizin"
Ankündigung:
3. Interdisziplinäres Duisburger Schmerzsymposium
am 22.06.2013
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Behandlungsmöglichkeiten
Eine Behandlung in unserer Abteilung kann grundsätzlich immer dann sinnvoll sein, wenn die bisherige Schmerzlinderung mit den Methoden der zunächst behandelnden Fachgebiete nicht oder nur unzureichend erfolgreich ist.
Insbesondere ist eine Vorstellung bei uns sinnvoll:
- wenn Schmerzen als führendes Symptom im Vordergrund stehen
- wenn Schmerzen einen eigenen Stellenwert über das Grundleiden hinaus erlangt haben
- wenn mit „üblicher“ Schmerzbehandlung keine ausreichende Linderung erzielt werden kann
- bei „besonderen“ Schmerzen wie z.B. Nervenschmerzen oder Amputationsschmerzen (Stumpf- oder Phantomschmerzen)
- bei bestimmten Krankheitsbildern wie z.B. dem CRPS (Morbus Sudeck)
- bei Fragen zum Schmerzmittelgebrauch oder bei steigendem Schmerzmittelbedarf ohne entsprechende Linderung
Für neue Patienten
Vor einer geplanten Behandlung wird bei längerem oder komplexem Verlauf in der Regel zunächst ein erster ambulanter Termin vereinbart, zu dem ein vorher zugesandter Fragebogen ausgefüllt mitgebracht wird. Der Termin beinhaltet ein ausführliches ärztliches Gespräch, eine ausführliche körperliche Untersuchung sowie je nach Bedarf auch eine physio- und ergotherapeutische Befunderhebung. Für diesen ausführlichen ersten Termin müssen Sie mit ca. 3 Stunden Aufenthalt bei uns rechnen.
In Folge dieses ersten Termins werden ggf. noch weitere Untersuchungen bzw. ergänzende Diagnostik oder ein psychologisches Gespräch durchgeführt. Meistens wird erst dann entschieden, ob eine stationäre Behandlung sinnvoll ist oder ob die weitere Behandlung auch ambulant erfolgen kann. In bestimmten Fällen wird die Therapie auch durch den vorbehandelnden Arztdurchgeführt. Diese Entscheidungen hängen nicht nur von der Art der Krankheit ab, sondern auch von der Entfernung zwischen der Klinik und Ihrem Wohnort sowie von den Besonderheiten des Einzelfalles.
Bei sehr umschriebenen Fragestellungen oder zur ersten Orientierung kann ggf. auch ein vorgeschalteter kurzer, ca. 30minütiger Beratungstermin sinnvoll sein.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Anmeldung in Ihrem Fall sinnvoll ist rufen Sie uns gerne vorab an.
Kostenübernahme
Die ambulante und stationäre Therapie in unserer Einrichtung ist derzeit für Unfallversicherte oder für privat versicherte Patienten oder Selbstzahler direkt möglich.
Gesetzlich versicherte Patienten („Kassenpatienten“) benötigen für eine ambulante Vorstellung eine Überweisung von einem/r niedergelassenen Arzt/Ärztin mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“ bzw. einem/r ärztlichen Teilnehmer/in an der Schmerztherapievereinbarung, die auch zur Behandlung mit Priorität konsultiert werden sollten.
Eine entsprechende Ärztesuche finden Sie unter: http://kvno.de/20patienten/10arztsuche/index.html (hier bei dem Auswahlmenü „Tätigkeit“ oder „Zusatzbezeichnung“ jeweils „Spezielle Schmerztherapie“ auswählen)
Stationär ist die Behandlung gesetzlich Versicherter nach vorheriger Kostenzusage der Krankenkasse (die wir gerne einholen) möglich und erfolgt gemäß der üblichen stationären Fallpauschalen. Eine ambulante Untersuchung ist hierzu vorher notwendig.
